Vorbemerkung
Wir agieren im Umgang mit unseren Kunden seit jeher sehr kulant und entgegenkommend. Wir sehen uns als Partner unserer Kunden und versuchen sie bestmöglich zu verstehen und nach Möglichkeit Ihre Wünsche zu erfüllen. Im Umgang mit unseren Kunden gehen wir oftmals über die Grenzen dieser AGB hinaus auf sie zu. Die nachfolgenden AGB sind somit als Rahmen unserer Zusammenarbeit gedacht, um zu zeigen, wo genau unsere Verantwortung liegt. Gelebt wird jedoch Partnerschaft und Verständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Mader Werbetechnik e.U.
Bahnhofstrasse 7
6923 Lauterach
Österreich
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GELTUNGSBEREICH
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter Mader Werbetechnik e.U. – Geschäftsführung Bernhard Mader direkt und über die Internetseite www.papperocks.com schließen.
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Mader Werbetechnik e.U. in 6923 Lauterach (im Folgenden: Mader Werbetechnik) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).
- Diese AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Mader Werbetechnik sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
- Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
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KOSTENVORANSCHLAG
- Kostenvoranschläge sind unentgeltlich und gelten 1 Monat ab Erstellung.
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LEISTUNGEN & PREISE
- Die im Angebot von Mader Werbetechnik genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
- Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet sind.
- Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten Preise von Mader Werbetechnik ab Werk. Sie schließen Verpackung, Versandpaletten, Fracht/Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.
- Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung von Mader Werbetechnik verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 2 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.
- Generell gelten Angebote und Preisangaben als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
- Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird von Mader Werbetechnik keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.
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ZUSATZLEISTUNGEN
- Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern oder Anpassen der Druckfaben an beigestellte Muster.
- Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum von Mader Werbetechnik und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.
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NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS
- Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung von Mader Werbetechnik. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden.
- Der Auftraggeber trägt sämtliche Mehrkosten, die Mader Werbetechnik durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Auftraggeber entstehen. Somit werden dem Auftraggeber auch die dadurch verursachten Kosten des Maschinenstillstandes berechnet.
- Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
- Abänderungen der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (z. B. Autorkorrektur).
- Änderungen sind ausschließlich schriftlich per Email anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch Mader Werbetechnik Gültigkeit.
- Mader Werbetechnik haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.
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NUTZUNG WEBSERVICES
- Die Nutzung des Login Bereichs auf der website www.papperocks.com erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Kundenkontoinhaber haftet für die Richtigkeit sämtlicher im Profil eingegebenen Daten (zB. Rechnungsadressen inkl. Stammdaten).
- Mader Werbetechnik ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob für angelegte Rechnungsadressen gültige Vollmachten bestehen. Der Kundenkontoinhaber haftet für sämtliche Aktivitäten (Bestellungen, Adressänderungen, etc.) im Konto.
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RÜCKTRITTSRECHT
- Für den Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, also den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder dessen gewerblicher noch dessen selbständiger beruflicher Tätigkeit zugerechnet werden kann, hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Ist der Auftraggeber kein Verbaucher im Sinne des § 1 KSchG, ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
- Das Rücktrittrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind (z. B. individuelle Bedruckung oder Zuschnitte).
- Rücktrittsrecht
- Bei Verträgen die nicht im Punkt 7.1 aufgelistet sind hat der Auftraggeber das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
- Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber Mader Werbetechnik (Mader Werbetechnik e.U., Bahnhofstrasse 7, 6923 Lauterach, Tel: +43 5574 77790, office@mader-werbetechnik.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren.
- Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
- Folgen des Rücktritts
- Übt der Auftraggeber sein gesetzliches Rücktrittsrecht aus, so ist Mader Werbetechnik dazu verpflichtet, alle diesbezüglich vom Auftraggeber erhaltenen Zahlungen (mit Ausnahme jener Versandkosten, die der Auftraggeber für eine andere Versandart als die günstigste von Mader Werbetechnik angebotene Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei Mader Werbetechnik eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Mader Werbetechnik dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wird ausdrücklich anderes vereinbart.
- Mader Werbetechnik ist berechtigt die Rückzahlung bis zum Erhalt der zurückzusendenden Ware oder bis zum Erhalt eines Nachweises, dass die Ware zurückgesandt wurde (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist) zu verweigern.
- Der Auftraggeber muss die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Mader Werbetechnik über den Rücktritt vom Vertrag unterrichtet hat, an Mader Werbetechnik zurückzusenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird.
- Der Auftraggeber trägt die Kosten der Rücksendung der Waren.
- Der Auftraggeber ist angehalten Beschädigungen und Verunreinigungen zu vermeiden und die Ware in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen zurückzusenden. Sollte der Auftraggeber die Originalverpackung nicht mehr besitzen, muss die Ware mit einer geeigneten Verpackung vor Transportschäden geschützt werden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
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RECHNUNGSPREIS
- Mader Werbetechnik fakturiert Lieferungen und Leistungen binnen einer Frist von 4 Wochen ab dem Tag, der (auch teilweisen) Lieferung bzw. wenn die Ware für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereitgehalten wird. Die Rechungslegung erfolgt in Euro.
- Der Rechnungspreis kann vom Preis des Angebotes oder Auftragsbestätigung abweichen, wenn nachträgliche Änderungen nach Auftragsfestlegung durch den Auftraggeber erfolgt sind.
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug bzw. zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen zu leisten.
- Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann Mader Werbetechnik vom Auftraggeber eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.
- Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für Mader Werbetechnik keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
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ZAHLUNGSVERZUG
- Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht Mader Werbetechnik das Recht zu, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat Mader Werbetechnik das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen Mader Werbetechnik auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die, sich in der Höhe begrenzt, aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
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LIEFERZEIT
- Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirka Termine und enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
- Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Vorlagen, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet Mader Werbetechnik nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat Mader Werbetechnik einen Anspruch auf Ersatz der daraus entstehenden Kosten.
- Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Korrekturabzüge, Andrucken oder Ausfallmustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Der Bürstenabzug muss vom Auftraggeber bestätigt werden. Diese Bestimmung gilt auch für Fixzusagen.
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LIEFERUNG
- Lieferungen erfolgen ab Betrieb von Mader Werbetechnik auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Mader Werbetechnik verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 10 % gestattet und sind anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnen.
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ANNAHMEVERZUG
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als Übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
- Mader Werbetechnik ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.
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BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Weiters können geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis sowie Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen nicht ausgeschlossen werden und sind daher kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.
- Mader Werbetechnik haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.
- Satzfehler, deren Verschulden bei Mader Werbetechnik liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.
- Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend.
- Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.
- Der Auftraggeber muss die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen. Offene Mängel sind Mader Werbetechnik unverzüglich, bestimmt und schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb der Firma Mader Werbetechnik bzw. deren Machtbereich verlassen hat, bei Mader Werbetechnik geltend gemacht werden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware.
- Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.
- Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch die Firma Mader Werbetechnik.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma Mader Werbetechnik nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Mader Werbetechnik oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Haftung von Mader Werbetechnik für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
- Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Mader Werbetechnik nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digital genormtes, zertifiziertes und kalibriertes Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet werden.
- Mader Werbetechnik haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.
- Können die beanstandeten Druckerzeugnisse der Firma Mader Werbetechnik nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Auftraggeber nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er Mader Werbetechnik eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.
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HAFTUNG
- Mader Werbetechnik haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
- Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Mader Werbetechnik.
- Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Ablehnung der Firma Mader Werbetechnik klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von 12 Monaten.
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BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN
- Für beigestellte Daten, Druckpapier haftet der Auftraggeber. Mader Werbetechnik übernimmt keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Beigestellte Daten/Druckpapier sind von Mader Werbetechnik auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls ist der Auftraggeber zu warnen. Mader Werbetechnik hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Untauglichkeit beigestellter Materialien bzw. Unrichtigkeit beigestellter Daten zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
- Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.
- Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Auftraggeber bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei Mader Werbetechnik nicht bestellt, so übernimmt Mader Werbetechnik keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
- Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Mader Werbetechnik ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen. Die Haftung für die Datenintegrität obliegt dem Auftraggeber.
- Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Schriftfonts (nur Postscriptschriften) verwendet werden.
- Beträgt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als 100 MB, so werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet.
- Liefert der Auftraggeber keinen Prüfdruck und keine Liste der Dateien, so werden diese von Mader Werbetechnik erstellt und werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Mader Werbetechnik ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.
- Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum der Firma Mader Werbetechnik über.
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AUFTRAGSUNTERLAGEN
- Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) gilt:
- Für deren Verwahrung haftet Mader Werbetechnik bis zu einem Zeitpunkt, der 2 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt Mader Werbetechnik für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Mader Werbetechnik ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.
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LAGERUNG UND ARCHIVIERUNG
- Für Mader Werbetechnik besteht keine Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z. B. belichtungsfähige Daten, Filme, Montagen, Druckformen, Druckzylinder, Stanzformen, Papiere usw.) nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.
- Arbeitsbehelfe und Zwischenprodukte im Produktionsprozess sind Eigentum von Mader Werbetechnik.
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EIGENTUMSRECHT
- Die von Mader Werbetechnik zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum von Mader Werbetechnik und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht.
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URHEBERRECHT
- Insoweit Mader Werbetechnik selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand von Mader Werbetechnik unberührt.
- Der Firma Mader Werbetechnik steht das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Mader Werbetechnik ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.
- Mader Werbetechnik ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch Mader Werbetechnik keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.
- Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber der Firma Mader Werbetechnik zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
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SCHAD- UND KLAGLOSHALTUNG
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Mader Werbetechnik gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
- Mader Werbetechnik muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Mader Werbetechnik dem Verfahren bei, so ist Mader Werbetechnik berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schad- und klaglos zu halten.
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NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK
- Mader Werbetechnik ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
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ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
- Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung, ausschließlich des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen ist der Sitz von Mader Werbetechnik.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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AUFTRAGSABMACHUNG
- Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.